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In Ihrem Briefkasten liegt eine Mieterhöhung. Wie reagieren Sie richtig?

Mieterhöhung, Ihre Rechte

Sind die gesetzlichen Regelungen bei der Mieterhöhung eingehalten?

Erst einmal heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren – und die Mieterhöhung zunächst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. „Im Mietrecht gibt es klare Regelungen für Erhöhungen der Miete“, erläutert Wolfgang Klausecker, unser Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. „Vermieter dürfen die Miete nicht einfach nach Belieben erhöhen.“ Entscheidend, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden ist u.a., um wieviel Prozent erhöht wird, nach welchem Zeitraum oder ob vor Ort die sogenannte Mietpreisbremse gilt. Sie sind sich nicht sicher, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist, dann fragen Sie am besten einen Anwalt! Wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, sind die Kosten hierüber abgedeckt.

Ihre Ansprechpartner im Mietrecht

Clemens Schmidt

E-Mail: schmidt@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0

Wolfgang Klausecker

E-Mail: klausecker@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0