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Ihr Anwalt für Erbrecht

Unsere Rechtsanwälte in Nürnberg bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Begleitung sowohl vorsorgend, was die Gestaltung der Nachfolgeplanung angeht, als auch nach dem Erbfall.

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Wir beraten zu Nachfolgeplanung

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihr Erbe. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten Ihrer Nachfolgeplanung, gestalten Testamente, Ehegattentestamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge. Oft kann auch eine lebzeitige Verfügung vorteilhafter sein, wie zum Beispiel eine Schenkung unter Ausnutzung der schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge. Wir wollen für Sie die für Ihre Situation bestmögliche und kostengünstigste Regelung erreichen. So prüfen wir im Einzelfall die Möglichkeit von Enterbungen und Pflichtteilsentziehungen sowie die Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen und einer Testamentsvollstreckung. Auch in besonderen Rechtsfragen wie die der Errichtung einer Stiftung oder der Gestaltung eines sog. „Behindertentestaments“ beraten wir Sie gerne.

Nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall vertreten und begleiten wir Sie vor dem Nachlassgericht und beraten Sie über die notwendigen und sinnvollen weiteren Schritte. So sollten Sie anwaltlich beraten sein, um Ausschlussfristen wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausschlagung einer Erbschaft oder der Anfechtung von Testamenten nicht zu versäumen. Die Auseinandersetzung zwischen den Erben gestaltet sich oft problematisch, da gegenläufige Interessen bestehen. Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist in zeitlicher und finanzieller Hinsicht der gerichtlichen Erbteilungsklage vorzuziehen. Wir arbeiten für Sie den Vertrag zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft aus. Wenn notwendig, vertreten wir Sie aber selbstverständlich auch im Rahmen einer gerichtlichen Erbauseinandersetzung.

Ihr Anwalt für Erbrecht. Wir beraten Sie gerne:

Dr. Ria Kochanski

Dr. Hans Grohmann